Satzung des Fanclubs “united2008”

I Allgemeine Bestimmungen

Art. 1.1 Name des Clubs und Gründungsdatum:

Der Fanclub „united2008“ ist ein im Handelsregister nicht eingetragener,

am 18.05.2008 gegründeter Club.

Art. 1.2 Zweck des Clubs: Die 1. Mannschaft des SC Freiburg bei Heim- und Auswärtsspielen zu unterstützen.

Art. 1.3 Der Fanclub „united2008“ ist politisch und konfessionell unabhängig.

II Aufnahme / Austritt von Mitgliedern

Art. 2. Mitglied kann grundsätzlich jede Person werden, für Jugendliche die das 18.Lebensjahr noch nicht vollendet haben, muss ein Erziehungsberechtigter unterzeichnen. Über einen Aufnahmeantrag, der schriftlich einzureichen ist, entscheidet der Vorstand. Bei einer Ablehnung des Antrags müssen dem Antragsteller die Gründe hierfür mitgeteilt werden. Ein Antrag soll nur abgelehnt werden, wenn wesentliche Fanclubsinteressen entgegenstehen.

Art. 2.2 Eine Passivmitgliedschaft ist im Fanclub „united2008“ möglich. Es steht jedem Vorstandsmitglied und Mitglied frei, Passivmitglieder zu werben.

Art. 2.3 Eintrittsgesuche sind mündlich oder schriftlich bei einem Mitglied anzumelden.

Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand mit einfachem Mehrheitsbeschluss, nachdem das Neumitglied eine dreimonatige Probezeit absolviert hat. Bei Stimmengleichheit hat der Präsident den Stichentscheid. Ein neues Mitglied muss dem ganzen Fanclub „united2008“ bekannt sein.

Art. 2.4 Austritte können auf jedes Saisonende erfolgen. Hierzu ist eine schriftliche Erklärung gegenüber einem Vorstandsmitglied ausreichend. Die finanziellen Verpflichtungen gelten bis zum Austritt. Rückerstattungen von einbezahlten Jahresbeiträgen, Spenden usw. werden nicht getätigt.

Beim Ausscheiden von Mitgliedern wird der Fanclub von den übrigen Mitgliedern fortgesetzt.

 

III Pflichten und Anforderungen an Vorstandsmitglieder und Mitglieder

Art. 3.1 Jedes wird Jahr ein Mitgliederbeitrag von 25€ erhoben. Bei bestehender Mitgliedschaft wird der Mitgliederbeitrag jeweils im August in Rechnung gestellt und ist bis am 30. August zu bezahlen. Für neue Mitglieder gilt: 2€ pro Monat bis Juli, ab August ab dann die üblichen 25€/Jahr.

Art. 3.3 Passivmitglieder zahlen einen Jahresbeitrag von 15€

Art. 3.4 Jedes Vorstandsmitglied und Mitglied ist verpflichtet, die Statuten sowie Beschlüsse und Anordnungen zu befolgen.

 

IV Auftreten in der Öffentlichkeit

 

Art. 4.1 Von jedem Vorstandsmitglied und Mitglied wird ein anständiger und fairer Support erwartet. Es werden von unserer Seite keine Provokationen angezettelt.

 

V Maßnahmen bei ungebührlichem Verhalten

Art. 5.1 Mitglieder, die sich mehrmals ungebührlich verhalten, oder offensichtlich mangelndes Interesse zeigen, können mit einfachem Mehrheitsbeschluss des Gesamt-Fan Clubs ausgeschlossen werden. Bei Stimmengleichheit hat der Präsident den Stichentscheid.

Art. 5.2 Vorstandsmitglieder und Mitglieder, die an obligatorischen Veranstaltungen (Hauptversammlung) des Fanclub „united2008“ unentschuldigt fernbleiben, bezahlen eine Busse von 5€. Abmeldungen haben an ein Vorstandmitglied zu erfolgen.

 

VI Gestaltung der Freizeit

 

Art. 6.1 Jedes Vorstandmitglied und Mitglied wird aufgefordert, bei der Freizeitgestaltung mitzuhelfen und Ideen einzubringen.

Art. 6.2 Der Vorstand organisiert unter Mithilfe der Mitglieder Freizeitprogramme.

 

VII Organe

Art. 7.1 Jährlich findet im Juni eine Hauptversammlung statt. Anlässlich dieser HV wird der Vorstand wieder um ein Jahr gewählt.

Art. 7.2 Eine außerordentliche Hauptversammlung kann von 35% aller Mitglieder verlangt bzw. einberufen werden.

Art. 7.3 An der Hauptversammlung sind folgende Geschäfte zu erledigen:

1. Bericht des Präsidenten (Jahresbericht)

2. Bericht des Kassiers mit Genehmigung des Revisors

3. Wahl des Vorstandes

4. Verschiedenes

Art. 7.4 Der Vorstand setzt sich wie folgt zusammen:

- 1.Vorsitzende

- 2.Vorsitzende

- Kassenwart

- Schriftführer

Der Vorstand trifft nach Bedürfnis zusammen

Art.7.5 Der Vorstand kann nur unter den 4 Gründungsmitgliedern gewählt werden. Club Mitglieder haben keine Entscheidungsfähigkeit die den Verein oder den Vorstand betreffen.

 

VIII Finanzen

Art. 8.1 Die Geldmittel setzen sich aus Mitgliederbeiträgen und Spenden zusammen.

Art. 8.2 Die Clubkasse wird über ein Girokonto geführt. Abhebeberechtigt sind der Kassier und der Vorsitzende.

Art. 8.6 Für die Schulden des Vereins haftet ausschließlich das Vereinsvermögen. Jede persönliche Haftung der Mitglieder ist ausgeschlossen. Im Weiteren lehnt der Fanclub jede Haftung für Schäden, welche seine Mitglieder an Aktivitäten des Vereins wiederfahren, ab. Der Verein kann für Kosten,

die ihm aufgrund groben Verschuldens eines Mitgliedes entstehen, auf das Mitglied Rückgriff nehmen.

 

IX Schlussbestimmungen

 

Art. 9.1 Jedes Vorstandsmitglied und Mitglied ist ehrenamtlich tätig und hat keinen Anspruch auf finanzielle Entschädigung. Ausgenommen sind beschlossene Leistungen (gegen Quittung) an den Fanclub „united2008“.

Art. 9.3 Jedes Mitglied erhält ein Exemplar dieser Statuten beim Eintreten in den Fanclub „united2008“

Diese Statuten wurden an der Hauptversammlung vom 20.05.08 angenommen.

Der 1.Vorsitzende: Florian Welle

Der 2.Vorsitzender: Johannes Bühler

Der Schriftführer: Sebastian Hauer

Der Kassenwart: Samuel Esslinger

Unsere Termine:

28.06. Freiburg Heimspiel

 

28.06. Freiburg Heimspiel

 

28.06. Freiburg Heimspiel

 

28.06. Freiburg Heimspiel

 

28.06. Freiburg Heimspiel

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